Fragen zur Abrechnung?

Wasser: Ablesung und Abrechnung

Sie wissen nicht, wie oder wann Sie die Abschlage bezahlen können? Wir helfen Ihnen gerne weiter. In unser Liste finden Sie alle Fragen und Antworten zum Thema Ablesen und Abrechnung. Für alle weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wie finde ich meinen Wasserzähler?

In der Regel befindet sich Ihr Wasserzähler im Keller Ihres Hauses. In manchen Fällen kann sich der Zähler aber auch in der Wohnung oder in den Büroräumen befinden (z. B. in der Küche oder im Badezimmer). Bei Mehrfamilienhäusern oder Bürokomplexen ist im Regelfall nur der Hauptwasserzähler für die Stadtwerke relevant. Zwischenzähler werden durch die Vermieter bzw. Hausverwaltungen abgelesen und abgerechnet. Die Zählernummer ist auf dem äußeren Messingrings des Zählers abgedruckt.

Auf Ihrem Zähler wird Ihnen der Wasserverbrauch in Kubikmetern angezeigt. Für die Ablesung sind nur die fünf Zahlen vor dem m³ relevant. Bitte lesen Sie diese Zahlen vollständig ab. Die Rädchen können sie ignorieren.

Designelement mit der Zahl 1

Aktueller Wasserverbrauch

Designelement mit der Zahl 2

Zählernummer

Oft sind Abrechnungen kompliziert und enthalten Begriffe, die leichter zu verstehen sind, wenn sie erklärt werden.

Einen ersten Überblick können Sie sich mit unserer Musterabrechnung verschaffen, hier finden Sie Erklärungen zu den wichtigsten Werten.

Die Rechnung für den Wasserverbrauch geht grundsätzlich an den Eigentümer. Die Kosten für die einzelnen Verbrauchsstellen werden dann vom Eigentümer an die Vermieter verteilt.

Abrechnungszeitraum

Die Abschläge sind monatlich oder zweimonatlich jeweils zum 1. des Monats fällig.

Einmal jährlich erhalten alle Tarifkunden eine Jahresabrechnung. Diese wird etwa 4 Wochen nach der Ablesung zugesandt. In der Jahresabrechnung sind alle Einzelangaben wie Abrechnungszeitraum, Zählernummer, Zählerstand, Menge, Preis und Umsatzsteuer enthalten.

Ihren Abschlagsplan können Sie jederzeit ändern: T. 07471 9365-0

Verbrauchsmonat Abschlagsfälligkeit
Januar10.02.2025
Februar01.03.2025
März03.04.2025
April02.05.2025
Mai01.06.2025
Juni02.07.2025
Juli01.08.2025
August03.09.2025
September01.10.2025
Oktober02.11.2025
November03.12.2025
Verbrauchsmonat Abschlagsfälligkeit
Januar und Februar01.03.2025
März und April02.05.2025
Mai und Juni02.07.2025
Juli und August03.09.2025
September und Oktober02.11.2025

Die Beträge der Abschlagszahlungen werden auf Basis des durchschnittlichen Verbrauchs ermittelt und sind monatlich fällig. Am einfachsten ist es einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank einzurichten oder Sie nehmen am SEPA-Lastschriftverfahren teil und erteilen uns eine Einzugsermächtigung über unser Kundenportal oder über das entsprechende Formular im Downloadbereich. Am Ende des Jahres erhalten Sie eine Abschlussrechnung auf Basis Ihres tatsächlichen Verbrauchs.

SEPA-Lastschrift oder Dauerauftrag:
Empfänger: Stadtwerke Hechingen
Verwendungszweck: Ihre Kundennummer
IBAN: DE20 6535 1260 0077 1065 42

Alle Infos auch in unserem Kundenportal:
kundenportal.stadtwerke-hechingen.de

Die Abschlagsbeträge sind monatlich oder auf Wunsch auch zweimonatlich fällig. Die Mitarbeiter der Verbrauchsabrechnung können Ihren Abschlagsplan jederzeit individuell anpassen.

Sollten wir keine Einzugsermächtigung vom Mieter erhalten, müssen wir die Abrechnung der Abschläge sowie die Jahresendabrechnung mit dem Hauseigentümer bzw. Vermieter vornehmen.

Im Zuge der Verwaltungsvereinfachung kann der Mieter die Kosten übernehmen und erhält somit auch die entsprechende Jahresrechnung.

Nach der Wasserabgabesatzung der Stadt Hechingen ist und bleibt nach § 2 in Verbindung mit § 40 der Hauseigentümer grundsätzlich Wasserzinsschuldner.

Noch offene Fragen?

Bei weiteren offenen Fragen können Sie sich gerne telefonisch oder per Mail bei uns melden. Selbstverständlich können Sie uns Ihre Anfrage auch über das Kontaktformular schicken.

Bitte geben Sie Ihre Kontaktmöglichkeiten an, wenn Sie von uns kontaktiert werden möchten – wir melden uns zeitnah bei Ihnen.