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Frisch eingezogen? Oder schon wieder weg?

Umzug

Sie sind mit Ihrer Firma umgezogen, haben ein neues Gebäude gekauft oder verkauft? Dann melden Sie sich bei uns, damit wir Ihre Zähler entsprechend ab-, an- oder ummelden können und Ihnen keine zusätzliche Kosten entstehen.

Umzug - Was muss ich beachten?

Am besten Sie melden Ihren Umzug direkt nach dem Auszug bzw. nach der Übergabe an den neuen Mieter oder Eigentümer. Bitte denken Sie daran, unbedingt zum Tag des Auszugs Ihre Zählerstände abzulesen. Mit einem Übergabeprotokoll, welches Sie zusammen mit Ihrem Mieter oder Vermieter erstellen, sind Sie auf der sicheren Seite. Hier tragen Sie den Zustand der Wohnung oder des Hauses sowie Ihre Zählerstände ein und beide Vertragsseiten unterschreiben.

Wir empfehlen Ihnen, am Tag des Umzugs eine Übergabe samt Übergabeprotokoll mit dem Mieter bzw. dem Vermieter zu machen. In dieses Übergabeprotokoll tragen Sie auch die jeweiligen Zählerstände ein. Diese Zählerstände sind Grundlage für die Schlussrechnung, die wir Ihnen nach Ihrer vollständigen Meldung zukommen lassen.

Sobald uns die Umzugsmeldung oder der Eigentümerwechsel vollständig vorliegt, erstellen wir Ihnen eine Schlussabrechnung für Ihren alten Standort. Die Schlussabrechnung schicken wir an die Adresse, die Sie uns für Rechnungsstellung im Formular bekanntgeben haben.

- Meldung Eigentümerwechsel (PDF)
- Umzugsformular Mieter (PDF)